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Latest revision as of 16:47, 2 June 2014
Beitragsordnung
§ 1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt fünf Euro im Monat.
§ 2 Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag nach § 6 Abs. 4 der Satzung beträgt 0,5 % des monatlichen Nettoeinkommens auf einen vollen Euro-Betrag aufgerundet, mindestens jedoch einen Euro im Monat.